§ 1 Geltung der Bedingungen

AMARETIS Agentur für Kommunikation, Inhaber: Manuel Vicente Pereira, (nachfolgend AMARETIS genannt) erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes geregelt ist. Sie gelten für alle Vertragsverhältnisse und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und AMARETIS. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien. Die Bedingungen gelten als anerkannt spätestens bei Auftragserstellung und sind Bestandteil aller Verträge mit AMARETIS. Bei Bestellung von Leistungen und bei Abschluss von Verträgen erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen ausnahmslos an. Druckfehler und Irrtümer sind vorbehalten.


Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen, sofern nicht einzelvertraglich abweichende Vereinbarungen getroffen oder ausdrücklich und schriftlich von uns genehmigt werden. Nebenabsprachen, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, haben ohne unsere schriftliche Bestätigung keine Gültigkeit. AMARETIS ist jederzeit berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, gelten weiterhin die bisherigen AGB für den laufenden Vertrag.

Die Vertragsbedingungen sollen für Auftraggeber oder Verwerter und Agentur die Grundlage für eine förderliche Zusammenarbeit bilden, die im kreativen, künstlerischen Bereich weit mehr als auf sonstigen geschäftlichen Gebieten Voraussetzung für zufriedenstellende Arbeitsergebnisse ist. Aus diesem Grund sind Definitionen und Erläuterungen bei jenen berufsspezifischen Zusammenhängen eingefügt, die über den Rahmen allgemeiner kaufmännischer Gepflogenheiten hinausgehen.

Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach bestem Gewissen und Können wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige für die Leistung der Agentur wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

§ 2 Veröffentlichte Inhalte

AMARETIS behält sich vor, Aufträge nicht anzunehmen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, Dritte negativ darstellt oder der Verbreitung von Inhalten dient, die von sittlichen und moralischen Grundsätzen der Firma AMARETIS unzumutbar abweichen. AMARETIS behält sich vor, vom Auftraggeber gestelltes Material wie Filme, Logos, etc., die mit den sittlichen und moralischen Grundsätzen der Firma nicht vereinbar ist, nicht zu verwerten. Der Auftraggeber bleibt dennoch an seinen Auftrag gebunden. Ferner gilt: Für die Inhalte der Medienträger und/oder Produkte ist nur der Auftraggeber verantwortlich. AMARETIS haftet nicht für Forderungen, die Dritte aufgrund der Inhalte der Medienträger und/oder Produkte stellen.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt mit der Gegenzeichnung des Vertrages durch die Vertragsparteien zustande. Alle Vereinbarungen nach Vertragsabschluss, auch Änderungen, Aufhebungen und Ergänzungen, bedürfen zu ihrem Zustandekommen unserer schriftlichen Bestätigung. Der Auftraggeber gibt durch die Auftragserteilung die Erklärung ab, dass er über sämtliche Rechte betreffend die Auftragserteilung und Verwertung der Leistung verfügt. AMARETIS kann den Vertrag von einer Vorauszahlung abhängig machen

§ 4 Leistungsumfang

Art, Inhalt und Umfang der Leistungspflicht von AMARETIS ergeben sich abschließend aus dem schriftlichen Produktionsvertrag zwischen den Parteien. Wird zur Leistungsbeschreibung auf sonstige Darstellungen verwiesen, werden nur solche Teile dieser Darstellungen Inhalt des Vertrages, die vor Abschluss des Vertrages jeweils ausdrücklich als Leistungsinhalt angeboten und unverändert vom Auftraggeber im Rahmen des Produktionsvertrages angenommen wurden. In Angebotspräsentationen enthaltene Leistungen von dargestellten Referenzprojekten stellen regelmäßig nur beispielhaft die prinzipielle Leistungsfähigkeit von AMARETIS dar. Die dort präsentierten Leistungen oder Leistungsteile können nur dann als Maßstab der Leistungspflicht von AMARETIS herangezogen werden, wenn dies ausdrücklich unter Bezugnahme auf konkret bezeichnete Leistungsteile eines konkret bezeichneten Projektes als Individualabrede zum Bestandteil des Vertrages erhoben worden ist. Soweit der Produktionsvertrag keine Vorgaben enthält, ist AMARETIS in der Wahl ihrer Mittel zu Realisierung der Produktion nach Art und Umfang – insbesondere künstlerisch – frei. AMARETIS behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Soweit AMARETIS Dienste und Leistungen unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Irgendwelche Ansprüche des Kunden ergeben sich daraus nicht.

§ 5 Preise

Die Entgelte für Leistungen durch AMARETIS werden je nach Projektumfang mit dem Kunden individuell vereinbart. Alle von AMARETIS angegebenen Preise verstehen sich netto ab unserer Auslieferungsstelle, ausschließlich jeweils gültiger Mehrwertsteuer, Verpackung, Fracht, Zoll und Versicherung. Werden im Rahmen einer Produktion auf Veranlassung des Auftraggebers zusätzliche Leistungen erbracht, die nicht im ursprünglichen Angebot bzw. im abgeschlossenen Vertrag enthalten waren, steht AMARETIS eine angemessene Vergütung zu. Für Eilaufträge wird ein angemessener Eilzuschlag in Rechnung gestellt, wenn der Mehraufwand an Materialkosten und Personalkosten erheblich ist oder andere in Arbeit befindliche Aufträge zurückgestellt werden müssen.

§ 6 Zahlungs-bedingungen, Fälligkeit

Soweit nicht anders vereinbart sind sämtliche Leistungen von AMARETIS durch den Auftraggeber in zwei Zahlungsbeträgen wie folgt zu vergüten: 50% binnen 14 Tagen nach Auftragserteilung bzw. Vertragsabschluss und Rechnungslegung, die weiteren 50% bei Fertigstellung der Produktion. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Eine ordnungsgemäße Rechnungslegung liegt auch vor, wenn die Rechnung via E-Mail an den Kunden übermittelt wurde.

Wird die Zahlungsfrist überschritten, so können Verzugszinsen in Höhe von mindestens 2 % über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz berechnet werden, sofern von der Agentur nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird.

Fremdkosten können als komplette Vorauszahlung berechnet werden. Barauslagen und besondere Kosten, die der Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten.

Wird die Leistung erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Leistung zu zahlen.

Die Angebote sind unverbindlich und freibleibend, längstens gültig für 3 Wochen nach Abgabedatum. Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten. Alle Angebote betreffen die Kosten des jeweils gegenwärtigen Auftrages. Bei Überschreitung von mehr als 10% wird ein ergänzendes Angebot vorgelegt. Weitere Fremdkosten wie Foto-/Bildnutzungsrechte, Materialkosten wie Ausdrucke und Kopien, Kurierfahrten sowie „Vor-Ort-Service“ werden gesondert in Rechnung gestellt.

Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Stunden und Tagessätzen der Agentur.

Erteilte Aufträge sind nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung Festaufträge, wenn der Auftragsbestätigung nicht sofort widersprochen wird. Die in der Auftragsbestätigung genannten Termine sind für beide Seiten verbindlich und können nicht einseitig, ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners geändert werden. Sofern durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, Ausfallzeiten entstehen, werden diese dem Auftraggeber berechnet. Dies gilt auch für Unterbrechung und den vorzeitigen Abbruch eines Auftrages, wenn die Ursache dafür nicht durch die Agentur zu vertreten ist. Die Schaltzusagen für alle Medien werden für die Agentur erst dann rechtsverbindlich, wenn eine verbindliche Rückbestätigung durch die betreffenden Werbeträger vorliegt.

Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsbewachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

Die Agentur ist berechtigt, bei einem weiteren Unternehmen die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen in eigenem Namen, quasi als Vermittler, zu bestellen. Somit gelten für den Auftraggeber nunmehr die AGB des Fremdanbieters.

Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Agentur abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

Bei allen Druckaufträgen behält sich die Agentur Mehr- oder Minderlieferungen von 10% der bestellten Auflage vor, wobei eine Mehrlieferung eine Preiserhöhung, eine Minderlieferung hingegen keine Reduktion des Honorars rechtfertigt.

Der Agentur steht von jedem realisierten Entwurf eine angemessene Anzahl von Belegexemplaren zu. In der Regel sind dies 10 Exemplare. Bei Kleinstauflagen oder sehr hochwertigen Produkten ist eine angemessene Anzahl bzw. ein geringfügiges Entgelt für die Überlassung von Belegexemplaren zu vereinbaren.

Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht, wird er der Agentur alle angefallenen Kosten ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

§ 7 Leistungspflichten des Auftraggebers

Dem Auftraggeber obliegt die Bereitstellung aller ihm vorhandenen und zur Realisierung der Produktion notwendigen Produkte und Informationen. Für Änderungen oder Verzögerungen der Produktion, die sich aus einer nicht rechtzeitigen bzw. nicht vollständigen Bereitstellung ergeben, hat der Auftraggeber allein einzustehen

§ 8 Urheber-, Reproduktions- & Verwertungsrechte

Bei allen an uns übergebenen Arbeiten und Materialien setzen wir voraus, dass dem Kunden die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte zustehen. Wir sind zu einer Überprüfung dieser Rechte nicht verpflichtet.

Wenn Vorlagen etc. mit dem Copyright Dritter ausgestattet sind, setzen wir ebenfalls voraus, dass der Auftraggeber das Einverständnis des Urhebers besitzt. Im Einzelfall hat der Auftraggeber die Verpflichtung, die Rechtslage über kompetente Stellen/Rechtsberatung klären zu lassen. Wir lehnen jede Haftung ab, die aus der Missachtung solcher Rechte entstehen könnte. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Für Folgen, die aus einer Verletzung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechts entstehen, haftet der Auftraggeber. Dies gilt auch für die von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen Rechte. Dies umfasst sämtliche die Herstellung, Bearbeitung und Vervielfältigung sowie Vorführung von Bild- und Tonaufnahmen erforderlichen Rechte, insbesondere die entsprechenden Gewerbeberechtigungen. Wir sind berechtigt, jedes fertig gestellte Produkt mit unserem Copyright und unseren Kommunikationsdaten zu versehen. Somit dürfen Produkte, die von uns hergestellt wurden, weder vom Kunden noch von Dritten kopiert, nachgedruckt oder in anderer Art vervielfältigt werden, es sei denn, der Auftraggeber holt zuvor die schriftliche Freigabe von AMARETIS. Wir sind ausdrücklich ermächtigt, Muster von in Auftrag gegebenen Arbeiten für unsere Werbezwecke zu verwenden, zu veröffentlichen und zu verteilen.

Die Agentur überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Die Agentur bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Agentur und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

Die Arbeiten  von AMARETIS (Texte, Ideen, Konzepte, Strategien, Logos, Layouts, Reinzeichnungen, Zeichnungen, Tabellen, Karten, Fotos, Produktionen sowie Veranstaltungsideen – nachfolgend Werke genannt) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gilt, wenn die nach Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die von AMARETIS erarbeiteten Werke dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei Verstoß hat der Auftraggeber AMARETIS eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

AMARETIS hat das Recht, auf allen entworfenen Produktionen, insbesondere Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften sowie alle Druckprodukte mit vollem Namen oder der Internetadresse in angemessener Schriftgröße zu zeichnen oder die Leistungen in einem eventuell vorhandenen Impressum mit den o.a. Angaben zu versehen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, der Agentur eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht der Agentur, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

§ 9 Verzug des Kunden

AMARETIS ist berechtigt, bei Zahlungsverzug, unsere Forderungen an Dritte (z.B. Factoringbanken, Kreditreformen usw.) abzutreten. Dadurch entstehende Kosten trägt der Auftraggeber. Ist der Auftraggeber mit der Zahlung eines Betrages ganz oder teilweise in Verzug, so ist AMARETIS berechtigt, seine Tätigkeiten für den Auftraggeber einzustellen. Der Auftraggeber hat in diesen Fällen die Kosten der Produktionsunterbrechung und ggf. Wiederaufnahme sowie den aus der Verzögerung eingetretenen Schaden zu vertreten. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgegebene Lastschrift und die damit verbundenen Verwaltungskosten hat der Kunde AMARETIS die entstandenen Kosten zu erstatten. Bei Zahlungsverzug ist AMARETIS außerdem berechtigt 1% p.m. Verzugszinsen plus Mahnspesen zu verrechnen.

§ 10 Liefer- & Leistungsstörungen

Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten für Verzögerungen bei der Ausführung von Produktionen, können Fertigstellungsabsprachen nur unverbindlich sein. Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie sind schriftlich anzugeben, wenn der ganze Auftrag schriftlich erfolgt. Vereinbarte Liefer- bzw. Fertigstellungsfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer Anlaufzeit beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereiches von AMARETIS liegen, wie zum Beispiel bei Streik und Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlichen Materials und sonstigen Fällen an allen für die Produktion wesentlichen Orten. Bei Ausfällen von Diensten und Leistungen wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von AMARETIS liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Der Kunde hat einen Anspruch auf Rückvergütung nur bei Ausfallzeiten, die durch AMARETIS oder einen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Sofern nicht ein Fixgeschäft vorliegt, oder es unzumutbar ist, muss der Vertragspartner bei Überschreitung der angegebenen Lieferfrist eine angemessene Nachfrist einräumen; sofern es nicht aus der Natur des Auftrages ausgeschlossen oder dem Vertragspartner unzumutbar ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.

Entsprechendes gilt für den Zeitraum, in dem die Agentur auf die Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Kunden wartet, die für die Lieferung oder Leistung erforderlich sind. Die Agentur wird den Kunden über absehbare Verzögerungen stets informieren und bemüht sein, die Lieferung oder Leistung termingerecht zu erbringen.

§11 Versand & Verpackung

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Vertragspartners. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch unsere eigenen Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt. Wenn vom Vertragspartner nicht ausdrücklich eine bestimmte Versandart gewünscht wurde, versenden wir nach eigenem Ermessen per Post oder Paketdienst.

Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Lieferung an die Agentur trägt der Auftraggeber die Fracht- und Portokosten frei Haus.

§ 12 Laufzeit, Kündigung

Der Vertrag läuft vom Tag des Vertragsabschlusses an bis zur Zahlung der vereinbarten Entgelte laut Rechnung durch den Kunden. Besteller, die in fremden Auftrag handeln, bleiben uns gegenüber in Vertragshaftung, bis die Zahlung ihres Auftraggebers bei uns eingeht. Beide Vertragspartner sind zur außerordentlichen Kündigung bei grober Pflichtverletzung des jeweils anderen Vertragspartners berechtigt. Verstößt der Kunde gegen die in § 7 genannten Pflichten, ist AMARETIS berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden

§ 13 Haftung von AMARETIS

Aus der Leistungsbeschreibung folgt keine rechtsverbindliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften. AMARETIS übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Leistung einem von dem Kunden verfolgten bestimmten Zweck genügt. AMARETIS haftet nicht für die über die Leistungen übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt. Die von der Agentur erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und auf dem Briefing des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich. Mit der Abnahme des Auftrages übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

Ist ein Schaden verursachendes Ereignis aufgetreten, das AMARETIS nicht zu vertreten hat oder das auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. Die Agentur haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.

Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Agentur übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die Agentur im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

Alle uns überlassenen Gegenstände, eingesandte Filme, Originale und Arbeitsunterlagen werden mit größter Sorgfalt behandelt. Bei Verlust und/oder Beschädigung der uns zur Bearbeitung übergebenen Materialien beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf die Ersatzlieferung von Rohmaterial im Umfang des verlorenen oder beschädigten Materials. Herstellungs- und Aufnahmekosten, Honorar und Gagenforderungen bleiben von der Haftung ausgeschlossen. Eine Versicherungspflicht unserseits besteht nicht. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Unsere Erzeugnisse sind vor der Weiterverarbeitung (Arbeiten von grafischen Betrieben, Kopierwerken, Buchbindern, etc.) auf Richtigkeit zu prüfen, da für Folgeschäden keine Haftung übernommen wird. Die Agentur übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen, Maßnahmen  und Lösungen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber über seine eigenen Rechtsberater.

Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten branchenübliche Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.

Von der Agentur infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Satz- und Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung ist der „Duden”, letzte Ausgabe, maßgebend, wenn nichts Abweichendes verlangt worden ist.

Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Besteller auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und der Agentur druckreif zurückzugeben. Die Agentur haftet nicht für vom Besteller übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Im Übrigen haftet AMARETIS höchstens in der Höhe des vereinbarten Entgeltes für die erbrachte Leistung.

Die von der Agentur gesetzten Links auf der eigenen Website oder auf derer von Auftraggebern haben inhaltlich nichts mit der Meinung der Agentur zu tun. Die Agentur ist weder an der Erstellung des äußeren Erscheinungsbildes noch an der Erstellung der Inhalte beteiligt gewesen oder identifiziert sich damit, es sei denn, es sind Auftragsproduktionen, die dann auch als solche erkenntlich sind. Für deren Inhalte lehnt die Agentur aber auch jegliche Haftung ab.

Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei der Agentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

Soweit die Agentur auf Veranlassung des Auftraggebers und/oder Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber bzw. Verwerter. Delegiert der Auftraggeber und/oder Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Agentur, stellt er sie von der Haftung frei.

Bei Änderungen nach Druckgenehmigung gehen alle Kosten einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zulasten des Bestellers.

§ 14 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die AMARETIS und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der AMARETIS-Dienste und -Leistungen oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

§ 15 Eigentumsvorbehalt, Zurückhaltungsrecht

Für sämtliche unserer Leistungen, unabhängig davon, ob der Auftraggeber das Material bestellt oder nicht, gilt nachstehender Eigentumsvorbehalt. Die von AMARETIS gelieferten und/oder bearbeiteten Gegenstände bleiben bis zur vollen Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung erwachsenen Forderungen gegen den Auftraggeber, einschließlich Zinsen und Nebenkosten, unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung oder sonstige Verfügung durch den Auftraggeber ist während des Bestandes des Eigentumsvorbehaltes ohne unsere schriftliche Einwilligung unzulässig und unwirksam. Im Fall des Zahlungsverzuges steht uns ein Rücknahmerecht bei Aufrechterhaltung des Vertrages zu. Wir haben weiter das Recht der Zurückbehaltung von Gegenständen, die der Auftraggeber überlassen hat, oder die bei uns lagern und/oder für ihn hergestellt wurden, solange, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber erfüllt sind.

An den Arbeiten der Agentur werden, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind der Agentur spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

Die Agentur ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass die Agentur ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers und/oder Verwerters.

Hat die Agentur dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von der Agentur verändert werden.

Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

Die Agentur haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung der Agentur ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

§ 16 Aufbewahrung von Arbeitsmaterial

Das Arbeitsmaterial, welches im Zuge unserer Leistungserbringung entstanden ist, wird bis zur Dauer eines Monats bei uns im Haus aufbewahrt. Wir behalten uns vor, Arbeitsmaterial nach Ablauf dieser Frist zu löschen oder dem Auftraggeber auf dessen Kosten zu übermitteln. Der Auftraggeber trägt die Kosten und Gefahren der Zustellung. Die Verpackung erfolgt sorgfältig, jedoch ohne Gewährleistung. Sie wird berechnet und nicht zurückgenommen.

§ 17 Subunternehmer

AMARETIS ist berechtigt, auch ohne Benachrichtigung des Auftraggebers, Leistungen durch Dritte erstellen zu lassen.

§ 18 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, Göttingen (Niedersachsen), Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der jeweilige Sitz von AMARETIS. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschließlich solcher dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Auf das Vertragsverhältnis mit AMARETIS findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Die ungültige Bestimmung ist so umzudeuten oder so zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der hierbei beabsichtigte wirtschaftliche Zweck so weit wie möglich erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird. Die Vertragsparteien werden notwendige Änderungen, Ergänzungen oder Anpassungen des Vertrages im Geiste guter Zusammenarbeit und unter Berücksichtigung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen vornehmen.

Konkurrenzausschluss

Die Agentur akzeptiert prinzipiell keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte und Hersteller tätig zu werden. Die vertrauliche Behandlung der vom Besteller zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird von uns im Rahmen der branchenüblichen Weise sichergestellt.

Datenschutz

Für alle Aufträge gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird von der Agentur im Rahmen der für Werbeagenturen üblichen Arbeitsweise sichergestellt.


Göttingen, 28.03.2019

Inhaber: Manuel Vicente Pereira

AMARETIS Agentur für Kommunikation