amaretis-werbeagentur-goettingen-agentur-jetzt-digital-modernisieren

Die Digitalisierung wartet nicht!

Deutschlands Unternehmen können auch digital! Immer mehr Firmen – vom kleinen Handwerksbetrieb über den Dienstleister um die Ecke bis hin zu traditionellen Mittelständlern – nutzen die vielen Vorteile, die ihnen das Internet bietet. Verlieren Sie daher nicht den Anschluss! Selbst wenn Sie bereits einen Online-Shop besitzen, sollte stets darauf geachtet werden, dass Ihre Anwendungen technisch und inhaltlich auf dem aktuellen Stand sind.

Besonders interessant für Sie:

Aussicht auf Förderung für Digitalisierungsprojekte

Die Bundesregierung hat nun die Überbrückungshilfe III bis Juni 2021 verlängert und bietet in diesem Rahmen die Möglichkeit, Kosten im Zusammenhang mit der Digitalisierung erstattet zu bekommen – und zwar bis zu 20.000 Euro!

Ihr Unternehmen 4.0

Digitalisierung sollte nicht als Fluch der modernen Zeit verstanden werden, sondern bedeutet – richtig angewendet – eine enorme Hilfe und Erleichterung in Ihrem Arbeitsalltag. Doch für wen lohnt es sich überhaupt, in die eigene digitale Infrastruktur zu investieren? Klare Antwort: für fast alle.

Digitalisierung ist mehr als nur ein Online-Shop. Setzen Sie auf Lösungen, die Ihnen bei der digitalen Transformation wertvolle Hilfe leisten:

  • Sie sind Hotelier oder Gastronom?
    Reduzieren Sie Ihren Verwaltungsaufwand: Wir richten ein zeitgemäßes, intelligentes Buchungssystem mit Terminvergabe für Sie ein.
  • Sie sind Dienstleister oder Handwerker?
    Präsentieren Sie Ihr Angebot in ansprechender Form, erweitern Sie Ihre Webseite zum umfassenden Portfolio und beeindrucken Sie potenzielle Kunden – mit AMARETIS an Ihrer Seite.
  • Sie sind Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens?
    Wir integrieren ein Intranet als Wissensplattform für Sie und gestalten die Unternehmenskommunikation nach innen und nach außen transparenter.
  • Sie sind Inhaber eines traditionellen Familienbetriebes?
    Wir sorgen mit einer durchdachten Prozess- und Kostenoptimierung für effiziente Abläufe und höhere Gewinne und steigern durch mehr Service die Kundenzufriedenheit.
  • Sie führen ein Ladengeschäft?
    Auch nach Corona ist es wahrscheinlich, dass viele Kunden immer mehr online einkaufen. Doch der Traum vom schnellen und einfachen Geld durch den eigenen Online-Shop birgt viele Fallstricke. Wir setzen für Sie einen geeigneten Online-Shop auf und empfehlen Ihnen eine passende Strategie zur Bewerbung. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel „Onlineshop eröffnen – 8 praktische Erfahrungen“.

Wenn also Transparenz, Vereinfachung von Prozessen und Reduzierung von Kosten, effiziente Abläufe und die Verbesserung von Produkten und Service zu Ihren Zielen gehören, dann sollten wir miteinander sprechen. Jetzt schnell reagieren und den einmaligen Zuschuss als Förderung sichern!

Kontakt

Fördersumme bis zu 20.000 Euro beantragen

Gehören Sie zu den Unternehmen, die Überbrückungshilfe III beantragen werden oder dies bereits getan haben? Dann können Sie in dem Zuge auch eine Fördersumme in Höhe von bis zu 20.000 Euro für Ihr Digitalisierungsprojekt beantragen. Hier die wichtigsten Voraussetzungen, wie sie auf den entsprechenden Internetseiten, herausgegeben vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, beschrieben werden:

„Förderfähig sind Kosten, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind. Das Fehlen einer Schlussrechnung steht der Erstattungsfähigkeit der Kosten nicht entgegen; eine reine Beauftragung der baulichen Maßnahmen reicht hingegen nicht aus (mindestens Zwischenrechnungen erforderlich).“

„Außerdem können […] auch Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) einmalig bis zu 20.000 Euro als erstattungsfähig anerkannt werden.“

„Der Antrag ist zwingend durch einen prüfenden Dritten im Namen des Antragsstellenden über eine digitale Schnittstelle an die Bewilligungsstellen der Länder einzureichen.“ Dazu zählen „z.B. Steuerberater/in, Steuerbevollmächtigte/n, Wirtschaftsprüfer/in, vereidigten Buchprüfer/in oder Rechtsanwalt/-anwältin“.

Quelle: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Ueberbrueckungshilfe-III/ueberbrueckungshilfe-lll.html, Zugriff am 23.03.2021

Auch wenn Sie den Antrag bereits abgesendet haben, können Sie nachträglich noch Änderungen vornehmen (lassen)! Übrigens, wussten Sie, dass in diesem Rahmen auch Marketing- und Werbekosten förderfähig sind? Und zwar „maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben im Jahre 2019“, wie es auf der Seite des Wirtschaftsministeriums dazu heißt.

Holen Sie sich die richtige Kompetenz dazu

Hinsichtlich der Antragstellung sollten Sie umgehend Kontakt zu Ihrem/Ihrer Steuerberater/-n oder Anwalt/Anwältin aufnehmen. Sie oder er wird Sie eingehend informieren, was als nächstes zu tun ist und wie Sie sowohl die Überbrückungshilfe beantragen können als auch die Förderung bewilligt bekommen.

Lassen Sie sich eingehend von uns zu Ihren Optionen beraten!

Wir erfassen Ihren tatsächlichen Bedarf und empfehlen Ihnen eine für Sie ideale und wirtschaftliche Lösung. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob wir uns an die Umsetzung machen sollen. So entsteht Ihr neues Webprojekt oder Ihr neuer Online-Shop!

Einfach anrufen! 0551 900 36 40 … und unverbindlich beraten lassen. AMARETIS – Ihr starker Partner für Web & E-Commerce.

Kontakt